Glückwunsch!
Als Mitglied des Fakultätsrates bist du automatisch ("kraft Amtes") auch eines der Mitglieder deiner Fachschaftsvertretung. Obwohl die einjährige Amtszeit als Studierendenvertreter*In erst im WiSe (ab September) beginnt, müssen die Fachschaftsvertreter*Innen bereits kurz nach der Wahl aktiv werden.
Die Person, die die meisten Stimmen bei der Wahl zu den studentischen Fakultätsratsmitgliedern bekommen hat, hat die Aufgabe, die erste Sitzung der Fachschaftsvertretung innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse einzuberufen. So steht es in der Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft (OrSa der VS, siehe Download-Bereich). Bitte checke daher in den Tagen nach der Wahl gründlich deine Mails, da dies der Weg zur Einladung zur Sitzung sein wird.
Zum Einstieg in die Gremienarbeit haben wir hier ein Video vorbereitet.